AGB

AGB & Teilnahmebedingungen für Kurse der Curamus Heilpraktikerschule

Anmeldung und Vertragsbestimungen

  1. Für alle Seminare gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen. Mit einer verbindlichen Anmeldung werden die genannten Regelungen akzeptiert. Der Vertrag über die Teilnahme an Kursen und Seminaren kommt durch die Anmeldung über die Webseite der Curamus Heilpraktikerschule (folgend Curamus) oder die Versendung der Anmeldung per E-Mail an Curamus und durch die darauffolgende Bestätigung unter Berücksichtigung der übrigen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Voraussetzungen zustande. Der Vertrag wird mit dieser Anmeldung wirksam und dort angegebenen Daten, Preise und Inhalte werden als Bestandteil des Vertrages anerkannt. Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie per E-Mail. Die Online-Anmeldung ist folglich ohne eine Unterschrift wirksam.
  2. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Kurse und Seminare grundsätzlich nur dann zustande kommen, wenn genügend TeilnehmerInnen angemeldet sind. Diese werden von der Curamus pro Kurs jeweils festgelegt. Bei einer Kursabsage wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl wird dies dem/der TeilnehmerIn spätestens 10 Tage vor dem geplanten Termin mitgeteilt. Bereits überwiesene Gebühren werden im Falle einer Absage durch Curamus zurückerstattet. Findet ein Seminar aufgrund eines plötzlichen Ausfalls des/der ReferentenIn aus nicht eingeplanten oder vorhersehbaren Gründen nicht statt, kann das Seminar kurzfristig abgesagt werden. Bei Absagen wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder aus sonstigen Gründen ist die Curamus nicht verpflichtet Schadenersatz zu leisten.
  3. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Seminar oder Ausbildungspaket.
  4. Inhaltskriterien der Kurse und Seminare werden ausschließlich von der Curamus bestimmt. Für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der vermittelten Inhalte haftet die Curamus nicht. Die Curamus behält sich vor, ReferentInnen kurzfristig auszutauschen, solange das Seminar thematisch unverändert ist.
  5. Der/Die KursteilnehmerIn ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Curamus und dem lehrenden Dozenten nicht berechtigt, die von Curamus zur Verfügung gestellten Skripte, Vorlagen und Lehrmittel für eigene Veranstaltungen zu benutzen oder weiterzugeben.
  6. Soweit ein/e VertragspartnerIn in Folge höherer Gewalt, gemäß dem folgenden Absatz, an der Erfüllung seiner/ihrer Pflichten gehindert ist, wird er/sie von diesen Pflichten befreit. Der/die andere VertragspartnerIn wird soweit und solange von seinen Gegenleistungspflichten befreit, wie der/die VertragspartnerIn aufgrund von höherer Gewalt an der Erfüllung seiner/ihrer Pflichten gehindert ist.
    Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Pandemien, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikations-verbindungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit). Der/die betroffene VertragspartnerIn hat den/die anderen VertragspartnerIn unverzüglich in Textform zu benachrichtigen und über die Gründe der höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Er wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln, insbesondere mit einer Kursfortführung in Form eines Live-Online-Seminars, dafür zu sorgen, dass er/sie seine Pflichten schnellstmöglich wieder erfüllen kann. Besondere Regelungen sind nach Absprache möglich, diese bedürfen jedoch immer der Schriftform.
  7. Der/Die KursteilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre Ab- und Anwesenheit von dem/der DozentIn der jeweiligen Unterrichtsstunde aufgelistet wird. Dies dient dem Zweck der Organisation und der Verbesserung des Unterrichtsangebots. Der/Die KursteilnehmerIn hat ein Widerspruchsrecht gegenüber dem/der DozentIn. Übt der/die KursteilnehmerIn dieses Widerspruchsrecht aus, wird der/die DozentIn der Curamus nicht die An- oder Abwesenheit des/der KursteilnehmerIn mitteilen. Die für den/die KursteilnehmerIn entstehenden Folgen daraus, können gern im Einzelfall besprochen werden.
  8. Bild- und Tonaufnahmen sind ohne schriftliche Einwilligung von Curamus nicht gestattet. Die Zustimmung eines Dozenten genügt nicht. Der/die KursteilnehmerIn erklärt sich einverstanden, dass unter Vorankündigung Bild- und Tonaufnahmen vom Kurs oder Seminar erstellt werden und diese Bild- und Tonaufnahmen auf einer von der Curamus zur Verfügung gestellten digitalen Lernplattform geteilt werden. Diese Lernplattform ist nur für Curamus SchülerInnen zugänglich und dient der Vor- und Nachbereitung der Kurseinheiten.
  9. Bei Inanspruchnahme eines Prämiengutscheines oder einer ähnlichen anerkannten Fördermöglichkeit ist durch den/die KursteilnehmerIn unbedingt darauf zu achten, dass der Gutschein seine Gültigkeit verliert und somit der/die KursteilnehmerIn die Gebühren in voller Höhe tragen muss, wenn die dem Gutschein zugrunde liegenden Kriterien nicht beachtet werden. Im Regelfall darf der Gutschein nicht mit weiteren Fördergeldern kombiniert werden und der Eigenanteil darf nicht von Dritten übernommen werden. Der/die KursteilnehmerIn haftet für die Gebühren, falls der Gutschein nicht einlösbar ist.
  10. Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr in den Räumen der Curamus bzw. in angemieteten Räumlichkeiten. Die Curamus übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Die Curamus haftet für Sach – und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit der Schaden durch die Kursteilnahme bedingt ist. Weitere Voraussetzung ist, dass der/die KursteilnehmerIn selbst keinen Ersatz von einem Dritten (z. B. Versicherer) erlangen kann und sich ein vertragsuntypisches Risiko realisiert. Mit allen zur Verfügung gestellten Objekten ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Benutzung ist untersagt. KursteilnehmerInnen haften für alle Sachschäden am Vermögen und Eigentum der Curamus, die durch sie während des Seminars verursacht werden. KursteilnehmerInnen sind verpflichtet, Beschädigungen des Schulungsraumes und des Inventars unverzüglich zu melden.
  11. Bei Demonstrationen/Übungen handeln die KursteilnehmerInnen auf eigenes Risiko. Sie müssen für ihren Versicherungsschutz wie Unfall, Haftpflicht, Diebstahl, etc. selbst Sorge tragen und stellen die Curamus von Ansprüchen frei.

AGB – Ergänzung Seminare & Weiterbildungen
  1. Der/Die VertragspartnerIn begleicht die Kosten von Seminaren (-Reihen) und Weiterbildungen (z.B. PrüfungsCheckup, Powerday’s & Weiterbildungen) nach Rechnungseingang, vor Beginn des Seminars als Gesamtbetrag. Der Gesamtbetrag ist der Rechnung zu entnehmen. Eventuelle Unterkunft und Verpflegung sind in den Seminargebühr nicht enthalten.
  2. Die Überweisung des Rechnungsbetrages hat unaufgefordert rechtzeitig nach Erhalt der Rechnung (entsprechend der individuellen vertraglichen Vereinbarung) zu erfolgen.
  3. Der/Die SeminarteilnehmerIn kann bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ein Teilnahmeentgelt zu zahlen ist. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bis zum Vortag der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, 50% des Rechnungsbetrages, jedoch maximal 500 €, als Kostenpauschale zu verlangen. Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100% des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Sie nehmen in eigener Verantwortung an unseren Kursen teil, wir übernehmen keine Haftung. Bei Nichtteilnahme oder Abbruch des Kurses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

AGB- Ergänzung Ausbildung

  1. Bei Ausbildungspaketen (alle 16 Themenblöcke) bestätigt der/die KursteilnehmerIn mit der Anmeldung, dass er/sie sich verbindlich für die komplette Kursreihe anmeldet. Das Fernbleiben von einzelnen Teilen/Terminen entbindet nicht von der Zahlungspflicht für das gesamte Ausbildungspaket (bei Einmalzahlung vorab).
  2. KursteilnehmerInnen haben sich vor Kursbeginn über Kontraindikationen bei Krankheiten und damit verbundenen Einschränkungen zu informieren, die einen Einfluss auf die Kurse und Seminare, oder den körperlichen/geistigen Zustand haben kann. Die Schulleitung der Curamus ist in Kenntnis zu setzen.
    Die Anmeldung zur amtsärztlichen Überprüfung setzt nach dem Heilpraktikergesetz voraus:
    – Mindestalter 25 Jahre (das Studium ist vorher möglich)
    – Volks- bzw. Hauptschulabschluss
    – Freiheit von körperlichen und geistigen Schwächen und von Drogen, die eine Berufseignung als Heilpraktiker ausschließen
    – keine Vorstrafen (eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis)
    Zu beachten ist die unterschiedliche Wartezeit bis zur Prüfung, die je nach Gesundheitsamt, von wenigen Monaten bis hin zu 2,5 Jahren variiert. Besonders in Köln empfiehlt sich eine zeitnahe Anmeldung. Die Anmeldung beim Gesundheitsamt erfolgt durch jeden “Prüfling” selbst, nicht durch die Schule.
  3. Die Kursgebühren für die Ausbildungskurse sind pünktlich im Voraus wie vertraglich vereinbart nach Rechnungsstellung und vor dem nächsten Modulstart zu überweisen. Bei Buchung eines Ausbildungspaketes wird eine Rechnung erstellt, in der die jeweiligen verbindlichen Zahlungsmodalitäten ausgeführt sind.
    Der/Die VertragspartnerIn zahlt die Ausbildungskosten in einer Gesamthöhe von
    5215 €, zahlbar in 16 Raten entsprechend dem Modulpreis
    4699 € als Paketpreis (Preis mit 10% Skonto bei Einmalzahlung)
    5333 € als Komplettpaket (inklusive PrüfungsCheckup im Wert von 666 €; bei Einmalzahlung)
    Gleiches gilt für die Ausbildung Kompakt mit einem Gesamtbetrag von
    3960 €, zahlbar in 16 Raten entsprechend der Modulpreise der Online Powerday’s
    3750 € als Paketpreis (Preis mit 5% Skonto bei Einmalzahlung)
    3555 € mit Paketreis mit Frühbucherrabatt (Einmalzahlung).
    Zusätzlich ist jeweils eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 99 € zu Ausbildungsbeginn zu entrichten. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
  4. In einer nicht oder nicht fristgemäß erfolgten Zahlung ist kein Rücktritt vom oder eine Kündigung des Vertrages zu verstehen. Eine Kursteilnahme ist nur bei vollständiger Bezahlung der Kursgebühr möglich. Ebenso entbindet eine Nichtteilnahme an Kursen oder Ferienzeit nicht von der Verpflichtung zur vollständigen Zahlung der Kursgebühren, unabhängig davon, ob die Nichtteilnahme verschuldet oder unverschuldet erfolgt. Werden die Ratenzahlungen nicht fristgerecht geleistet, gerät der/die KursteilnehmerIn ohne Mahnung mit Ablauf der Rechnungsfrist in Verzug. Die Curamus behält sich vor, KursteilnehmerInnen mit Zahlungsrückständen von der Unterrichtsteilnahme auszuschließen. Eine verschuldete oder unverschuldete Nichtteilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen durch den/die KursteilnehmerIn verpflichtet die Curamus nicht zur Nachholung der verpassten Unterrichtszeit. Insbesondere bei Schwangerschaft oder Krankheit ist mit der Schulleitung das weitere Prozedere abzusprechen. Wird ein Ersatzteilnehmer für einen durch Absage frei gewordenen Platz gestellt, der sämtliche Vertragsbedingungen erfüllt, so fallen keine Gebühren für die Person, die nicht teilnimmt, an.
  5. Der Ausbildungsvertrag kann mit dreimonatiger Frist zum Monatsende ordentlich und ohne die Angabe eines Grundes gekündigt werden, außer bei Einmalzahlung mit Skontoeinräumung, da wird in jedem Falle die gesamte Kursgebühr fällig und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren. Ebenso sind Schadenersatzansprüche gegen die Curamus ausgeschlossen.
  6. Curamus ist daneben dazu berechtigt nach Vertragsabschluss eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund aussprechen. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel das nachhaltige Stören des Schulbetriebs, trotz erfolgter Abmahnung oder ein Zahlungsrückstand der Modulraten von mehr als 3 Monaten. Kündigungen bzw. Rücktrittserklärungen müssen schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen, in elektronischer Form sind sie unwirksam.
  7. Eine Stornierung von Kursen durch TeilnehmerInnen müssen schriftlich per E-Mail erfolgen. Die Nachweispflicht des Zugangs der Absage liegt bei dem/der KursteilnehmerIn. Die Curamus ist bei Stornierung der Anmeldung berechtigt, folgende Gebühren zu berechnen:
    – Bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor Beginn des 1. Kurstermins sind 50 % der Kursgebühr zu zahlen.
    – Bei Stornierung von weniger als 4 Wochen vor Beginn des 1. Kurstermins ist eine Erstattung nicht möglich und die gesamte Kursgebühr wird berechnet.
  8. Sollte der/die KursteilnehmerIn einen Teil der Ausbildungsserie oder einen Einzeltermin verschieben wollen bzw. müssen, fällt keine Umbuchungsgebühr an. Es besteht kein Anspruch auf die Möglichkeit einer solchen Umbuchung. Sie ist nur möglich, falls ein Seminar, in das umgebucht werden kann, stattfindet. Allein die Curamus entscheidet über die Möglichkeit der Umbuchung.

Schlussbestimmungen

Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung durch den/die KursteilnehmerIn und die Schulleitung wirksam.
Der/die VertragspartnerIn verpflichtet sich, Namens- oder Anschriftenänderungen unverzüglich mitzuteilen. Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unwirksam. Eine wirksame Abrede bedarf der schriftlichen Bestätigung der Curamus, unterschrieben von der Geschäftsführung (Ramona Pick). Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen, so bleibt seine Gültigkeit im Übrigen unberührt und die betreffenden Bestimmungen sind durch Wirksame im Sinne dieses Vertrages zu ersetzen.

Hinweis: Ebenso Bestandteil des Vertrags sind weitere Studienbedingungen, u.a. ein Informationsschreiben gem. Art. 13 DSGVO, der Kursplan, sowie Einwilligung und Nutzungsrechte der Kursaufzeichnungen. 

Alle schriftlichen und bildlichen Darstellungen sowie die gesprochenen Texte bleiben geistiges Eigentum der Curamus Heilpraktikerschule und fallen somit unter das Urheberrecht. Bild- und Tonaufnahmen durch den/die TeilnehmerIn sind ohne schriftliche Einwilligung von Curamus daher nicht gestattet. Die Zustimmung eines/einer DozentIn genügt nicht. Die Dateien werden während der Laufzeit des gebuchten Kurses online auf einer Lernplattform gespeichert und können innerhalb dieses Zeitraums mit Hilfe eines zugesandten Links zur privaten Nutzung heruntergeladen werden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt. Dieser Zugang steht mit Beendigung der Ausbildung noch 1 Jahr zur Verfügung.

Für weitere Anliegen oder Auskunftsanfragen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung: 
Curamus Heilpraktikerschule, Inh. Ramona Pick, An der Elemaar 23, 53881 Euskirchen.